100 KM/H
100 km/h Regelung für Fahrzeuge mit Anhängern
Allgemeines:Die 100 km/h Zulassung gilt nur für Deutschland und darf nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen angewendet werden.
Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für PKW mit Anhänger weiterhin Tempo 80.
Die 100 km/h Zulassung des Anhängers ist nicht Fahrzeugbindend.
Vorraussetzungen an das Zugfahrzeug:
Das Zugfahrzeug muss mit ABS ( Anti-Blockier-System) ausgestattet sein.
Vorraussetzungen an den ungebremsten Anhänger:
Der Anhänger muss vom Hersteller als 100km/h fähig angegeben sein.
Die Bereifung des Anhängers muss mindestens die Geschwindigkeitskategorie L ( =120 km/h) haben und darf nicht älter als 6 Jahre sein.
Vorraussetzungen an den gebremsten Anhänger:
Erstausrüstung :
Der Hersteller bereitet den Anhänger ab Werk auf Tempo 100 km/h vor.
Nachrüstung :
Bei Erfüllung der Voraussetzung für Anhänger wird dieser dem TÜV, DEKRA oder GTÜ vorgestellt. Die Sachverständigen stellen ein Gutachten für Tempo 100 km/h aus. Die Bereifung des Anhängers muss mindestens die Geschwindigkeitskategorie L ( =120 km/h) haben und darf nicht älter als 6 Jahre sein.
Technische Ausrüstung des Anhängers |
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ohne Bremse und ohne hydraulische Stoßdämpfer |
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern |
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Wohnwagen |
andere Anhänger |
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0,3 |
0,8 bzw. 1,0* |
1,1 bzw. 1,2* |
Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn eine Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Anti-Schlingerkupplung ( AKS )) ausgerüstet ist.
Ungebremster Anhänger:
750 kg Gesamtgewicht = 2500 kg Mindesteigengewicht Zugfahrzeug 0,3 |
Gebremster Anhänger:
1500 kg Gesamtgewicht = 1364 kg Mindesteigengewicht Zugfahrzeug |
Desweiteren muss das Gesamtgewicht des Anhängers geringer oder gleich Anhängelast des Zugfahrzeugs sein ( Fahrzeugschein Pos. O1)
Alle Angaben ohne Gewähr